Privatbehandlungen, d.h. die Behandlung von Privatversicherten, führe ich nur durch, wenn mein Versorgungsauftrag für die gesetzlich Versicherten - dem ich mit Übernahme eines Kassensitzes verpflichtet bin - vollständig erfüllt ist.

Im Falle einer Privatbehandlung führe ich zunächst 1-5 probatorische Sitzungen durch, in denen eine ausführliche Diagnostik, das Sortieren und Erfassen der Problemfelder, die Therapieplanung sowie die Möglichkeit der Zusammenarbeit erfolgen bzw. geprüft werden. In der ersten Sitzung gebe ich stets erste diagnostische Fragebögen aus, die mich auch im weiteren Verlauf bei erforderlichen fachlichen Einschätzungen unterstützen können. Hier wird zudem gemeinsam ggf. über die Aufnahme auf meine Warteliste entschieden.

Privatversicherte und Selbstzahler*innen können sich an geeignete Privatpraxen wenden, für Verhaltenstherapie mit Approbation in Göttingen z.B. hier, auch Beratungen durch Heilpraktiker*innen werden von einigen Privatkassen übernommen. Die Heilpraktiker-Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt, lediglich die amtliche Prüfung erfordert (im Vergleich zu Heilkundlern relativ geringe) Voraussetzungen. Prüfen Sie, wie gut Sie sich aufgehoben fühlen. Weitere Informationen unter der Rubrik "Über Psychotherapie".

Behandlungen oder Beratungen auf Basis der Selbstzahlung führe ich lediglich in begründeten Ausnahmefällen durch. Auch hier gilt der Vorrang des Versorgungsauftrages innerhalb des gesetzlichen Kassensitzes.