Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte meine Telefonsprechzeit unter Tel. 0551 / 250 30 453

Di  13.20 - 14 Uhr

Mi  10.30 - 11 Uhr

Fr  12.30 - 13 Uhr,

 

oder die Onlineterminvergabe unter www.116117-termine.de

- geben Sie hierfür im Suchfeld "Psychoth. Sprechstunde" an, unter PLZ 37073,

 

oder die Terminservicestelle TSS unter Tel. 116 117.

 

Bitte beachten Sie:

Meine Mailadresse wird nicht regelmäßig abgerufen, eine zeitnahe Antwort kann nicht garantiert werden.

Die Vergabe einer Sprechstunde garantiert keinen Therapieplatz, sondern dient der ersten Orientierung und Beratung, ggf. Empfehlung.


Abrechnung und Kosten

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine heilkundliche Psychotherapie in der Fachrichtung Verhaltenstherapie nach Antragstellung in der Regel problemlos, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Störung mit gutem Ansprechen auf die Behandlung vorliegt und dem Antrag, ggf. über das Gutachterverfahren, zugestimmt wird.
  • Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine heilkundliche Psychotherapie in der Fachrichtung Verhaltenstherapie nach Antragstellung in der Regel problemlos, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und Ihr gewählter Tarif dies vorsieht. Bisweilen gibt es Beschränkungen in der Kostenübernahme, so dass Sie einen Teil selbst zahlen müssen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Selbstzahlern wird die Leistung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt, an die ich als Psychologische Psychotherapeutin gebunden bin. Die für Sie entstehenden Kosten werden im Erstgespräch transparent erörert. Selbstzahlerbehandlungen/-beratungen werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn der kassenärztliche Versorgungsauftrag sichergestellt ist, und wenn gut begründete Ausnahmen dafür sprechen.
  • Da die Termine fest gebucht sind, stelle ich im Falle einer kurzfristigen Terminabsage unabhängig vom Verschulden ein angemessenes Ausfallhonorar von ca. 50-60% des Ausfalles privat in Rechnung, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. So wird bei kurzfristigen Absagen der entstandene Verdienstausfall ungefähr hälftig von den beiden Vertragspartnern (Behandelte/r und Behandlerin) getragen, bei längerfristigen Absagen allein durch mich als Behandlerin. Diese Regelung wird transparent erörtert und in einem schriftlichem Vertrag festgelegt.