Zurechtfinden im Dschungel der Berufsbezeichnungen

Im Bereich der psychologischen Behandlung und Beratung herrscht häufig einige Verwirrung darüber, welche Berufsbezeichnungen was bedeuten. Deshalb hier einige Erklärungen dazu.


Heilkundliche Psychotherapie

Die Psychotherapie als Heilkunde - das, was ich anbiete - darf nur von approbierten Psychotherapeuten ausgeführt werden. Es gibt zwei Gruppen:

1. Psychologische Psychotherapeut*innen haben das Diplom oder den Master im Fach Psychologie absolviert (sind also "Psycholog*innen") und danach zusätzlich eine mindestens 3-5jährige Psychotherapie-Ausbildung in einer der vier anerkannten Psychotherapiefachrichtungen (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologische Therapie, Systemische Therapie) mit der staatlichen Approbation, das ist eine staatliche Prüfung, abgeschlossen. Erst dann dürfen Sie sich "Psychologische Psychotherapeut*in" nennen und heilkundlich tätig werden. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben und keine Krankschreibung vornehmen.

2. Ärztliche Psychotherapeut*innen haben Medizin studiert und das erste und zweite Staatsexamen absolviert. Danach darf man eine Approbation beantragen sowie eine Facharztausbildung machen. Im Bereich der psychologischen Behandlung der Erwachsenen gibt es wiederum drei relevante Facharztausbildungen:

a) Ausbildung zur/m Fachärztin/-arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, um Psychotherapie anzubieten und zusätzlich Medikamente verschreiben zu dürfen. Die Ausbildung umfasst ca. 5 Jahre und das Erlernen einer Haupt- und einer Neben-Psychotherapiefachrichtung.

b) Ausbildung zur/m Fachärztin/-arzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Ausbildung umfasst ca. 5 Jahre, um Psychotherapie anzubieten und zusätzlich Medikamente verschreiben zu dürfen.

c) Ausbildung zur/m Fachärztin/-arzt für Neurologie und Psychiatrie. Psychiater*innen führen meist eher kurze Gespräche in weiteren Abständen und verschreiben i.d.R. Medikamente (Psychopharmaka).


Weitere Psychotherapie-Angebote

1. Ärzt*innen aus anderen Fachrichtungen, z.B. Hausärzt*innen, Gynäkolog*innen, Internist*innen..., können eine Zusatzweiterbildung zur "fachgebundenen Psychotherapie" absolvieren, wenn Sie das möchten. Diese kürzerdauernde Weiterbildung soll die Ärzt*innen zur Erkennung und Behandlung psychischer Problematiken befähigen, die im Zusammenhang mit somatischen Erkrankungen oder Störungen ihres Fachgebietes stehen. Eine solche Behandlung dauert oft nicht so lange wie eine Psychotherapie bei einer/m psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeut*in.

 

2. Beratung in Beratungsstellen, z.B. Caritas, AWO etc., wird häufig von Psycholog*innen, mit oder ohne Zusatzausbildung, oder Sozialpädagog*innen, mit oder ohne Zusatzausbildung, angeboten.

 

3. Heilpraktiker*innen können eine Psychotherapie anbieten. Heilpraktiker*innen haben eine amtliche Prüfung abgelegt. Sie müssen nicht studiert haben, sondern haben i.d.R. eine ca. 1-2jährige Ausbildung gemacht, deren Inhalte nicht gesetzlich festgelegt sind. Für die Zulassung zur amtlichen Prüfung ist ein Hauptschulabschluss, ein Wohnsitz in Deutschland, ein Gesundheits- und Führungszeugnis sowie ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich.


Der Begriff "Psychotherapie" ist übrigens im Gegensatz zu "Psychologischer Psychotherapie" nicht geschützt. Jeder kann seine Tätigkeit "Psychotherapie" nennen. Deshalb sollte man insbesondere bei eigener Kostenübernahme gut prüfen, ob man sich bei dem Angebot gut aufgehoben fühlt. Fragen über die Kompetenzen und Ausbildungswege des Anbieters sind immer zulässig, sinnvoll und sollten freundlich und ausführlich beantwortet werden.